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Die Nachrichten der Woche heute mit

Sieglinde Thum


Weiß, Grün, Blau

Es ist eigentlich nicht unserer Info – Bereich, aber hier können wir uns nicht mehr Raushalten. Die Kapriolen die uns der Brandenburger Landtag liefert, spottet jeder Beschreibung. Ca. 80 Abgeordnete beschäftigen sich mit der Farbe des Brandenburger Adlers, bloß weil ein Designer sich über alles hinweg setzt.
Es kann nicht sein das ein Wappen eigenmächtig geändert wird.
Dieses Wappen ist im Siegel vom Askania Otto I. 1170 das erste mal gezeigt worden.
So könnte ja ein Designer, der eine Straße Planen soll, auf die Idee kommen, die Verkehrsschilder weiß gestalten, weil ja weiß besser zu dem grauen Straßenbelag passt, oder ein Stoppschild grün mit gelber Schrift aufstellt, nur weil es vor einem Baum steht.
Fazieht hier dürfte eine Anmahnung an den Designer genügen, um den Originalzustand durchzusetzen. Ohne das darüber erst Beschlüsse gefasst werden müssen, ansonnsten muß man die richtige Wahl der Abgeordneten in Frage stellen, die ja eigentlich das Brandenburger Volk vertreten sollen.


Zecken Zeit

Sie lauern im halbhohem Gras, auf den Wiesen und in den Wäldern, wie jedes Jahr, die Zecken. Ein Biss kann gefährlich werden.
Die Zecke ist Überträger der Borreliose und FSME, die zur Gehirnhautentzündung führen kann.
Zur Vorsorge ist eine Impfung möglich. Schützen kann man sich durch lange Kleidung und durch Einreibung mit Mitteln aus der Apotheke. Hat die Zecke sich festgebissen, sollte man sie mit einer Zeckenzange vorsichtig herausziehen und dann am Besten zur Kontrolle einen Arzt aufsuchen.


Es qualmt wieder

Der Frühjahrsputz ist auch in dieser Woche ein Thema bei uns. Hier geht es um den, der im Garten stattfindet. Einiges sollten Sie dazu wissen.
Große Feuer, wie das Osterfeuer müssen durch das Sachgebiet Ordnungsverwaltung der Stadtverwaltung Rathenow genehmigt werden.
Kleinere Feuer, wie Holzfeuer und Feuer in Feuerschalen sind ohne Genehmigung zulässig.
Dafür müssen Sie die Regeln, die das Sachgebiet Ordnungsverwaltung herausgegeben hat, berücksichtigen.
1. Die Feuerstelle wird nur gelegentlich betrieben.
2. Als Brennstoff darf ausschließlich nur naturbelassenes, stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, beispielsweise in Form von Scheitholz und Ästen genutzt werden.
3. Der Brennstoff muss lufttrocken sein.
4. Die Größe des Feuers darf einen Durchmesser 1 m und die Höhe von 1m nicht übersteigen.
5. Das Feuer muss bis zum vollständigen Erlöschen der Glut von einer zuverlässigen Aufsichtsperson überwacht werden.
6. Es muss ein ausreichender Abstand der Feuerstelle zum nächstgelegenen, für den Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden eingehalten werden.
7. Es ist grundsätzlich verboten unter anderem stark wasserhaltiges Grünmaterial, behandeltes Holz, zum Beispiel Bauholz, Möbelreste und Gartenabfälle (Kompost, Laub) zu verbrennen! Diese Liste ist jedoch nicht abschließend!
8. Brandbeschleuniger (Benzin, Verdünnung, Spiritus und andere ) niemals verwenden! Es besteht Explosionsgefahr!
9. Es muss sichergestellt sein, dass bei starken Winden und bei stärkerer Rauchentwicklung das Feuer sofort gelöscht werden kann.
10. Es muss immer Löschmittel bereitgehalten werden (zum Beispiel Sand, Wasser, Feuerlöscher).
Denken Sie auch an Ihre Nachbarn. Stimmen sie sich mit Ihnen ab. Belästigen Sie sie nicht mit Qualm und gefährden Sie niemanden, dann können sie auch den diesjährigen Frühjahrsputz bald abhaken.










































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